 |
AGB IMPRESSUM DATENSCHUTZHINWEISE
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen: 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Reisevertrag verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss durch Aushändigung einer schriftlichen Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Bezahlung 2.1 Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises (auf volle € aufgerundet), jedoch mindestens € 25,- oder höchstens € 250,- pro angemeldeter Person fällig. 2.2 Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Abreise zu zahlen. 2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb 21 Tage vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
3. Leistungen 3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 3.2 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.
4. Preisänderungen 4.1 Der Reiseveranstalter behält es sich vor nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. 4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes zu erklären. 4.3 Bei Preiserhöhung nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnehme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 4.4 Die Rechte nach Ziffer 4.3 hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen: 5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vor dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. 5.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzreisende 6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseveranstalter ist berechtigt folgende Pauschalen je angemeldetem Teilnehmer für den Rücktritt zu berechnen: Bis 31 Tage vor Reisebeginn € 25,- vom 30. - 22. Tag 25% jedoch mind. € 25,- vom 21. - 11. Tag 35% jedoch mind. € 25,- vom 10. - 1. Tag 50% jedoch mind. € 25,- Tag des Reiseantritts 100% jeweils des Reisepreises 6.2 Hat der Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden Flüge zu Sondertarifen gebucht, gelten die Bedingungen der Fluggesellschaften. 6.43Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann. 6.5 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6.5.1 Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. 6.5.2 Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf € 25,-.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8. Kündigung infolge höherer Gewalt 8.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. 8.2 Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns 9.2 Wird im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
10. Haftungsbeschränkung 10.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird; b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
11. Mitwirkungsplicht des Reisenden 11.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. 11.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale der Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 12.1 Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 12.2 Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit verjähren in zwölf Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. 12.3 Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Pass-, Visa- und gesundheitspolitische Formalitäten Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
14. Gerichtsstand 14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. 14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Wir empfehlen generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. IMPRESSUM
Rainer Hageloch & Wolfgang Henes Gbr Flug- und Reiseservice Lindenstrasse 34 72764 Reutlingen Telefon: ++49 (0)7121 330184 Fax: ++49 (0) 7121 330657 info@down-under.de www.down-under.de
Gesellschafter: Rainer Hageloch und Wolfgang Henes
Verantwortlich für den Inhalt i.S.d. TDG: Wolfgang Henes
DATENSCHUTZHINWEISE
Urheberrechtshinweise Die Website steht dem Nutzer nur zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Die Inhalte und Programme dieser Website sind durch uns urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran behalten wir uns vor. Informationen auf dieser Website, einschließlich Texten und Bildern, dürfen nicht, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, vervielfältigt, transferiert, vertrieben oder gespeichert werden ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Modifikationen des Inhalts dieser Website sind ausdrücklich untersagt.
Hinweise zu externen Links Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" - entschieden, dass die Anbringung eines Links dazu führen kann, dass der Verlinkende die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Website Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Daher distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Website (Homepage) und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angebrachten Links.
Haftungsausschluss Alle Informationen auf dieser Website verstehen sich als "Aussagen an sich" ohne implizite Garantien jedweder Art. Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Wir sind darüber hinaus nicht in der Lage, derartige Verweise festzustellen oder zu überprüfen.Außerdem liegt es nicht in unserer Verantwortung, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen gegen destruktive Programme oder Programmteile wie Viren, Worms, Trojanische Pferde o.ä., die auf Webservern liegen, die möglicherweise durch Links von unserer Website aus erreicht werden.
Datenschutzhinweise Wenn Sie mittels E-Mail oder www-Formular Kontakt mit uns aufnehmen, sollten Sie wissen, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse), die Sie uns übermitteln, elektronisch speichern, um sie für Kommunikationszwecke mit Ihnen zu verwenden.Mit der Nutzung dieser Website und der Abgabe Ihrer persönlichen Daten per E-Mail oder www-Formular geben Sie Ihre Einwilligung zu der hier beschriebenen Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen und auch die Löschung Ihrer Daten verlangen.
|